Revisionssichere Ablage: Warum Dropbox, Google Drive und OneDrive nicht ausreichen

dropbox und google drive sind keine gobd konforme dokumentenablage

Dropbox, Google Drive und OneDrive sind Synchronisationsdienste – keine GoBD-konforme Dokumentenablage. Wer Belege dort ablegt, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Unveränderbarkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit nicht. Im Falle einer Betriebsprüfung kann das zur Verwerfung der Buchführung und zu Steuerzuschätzungen führen.

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